Net-ius (networking partnership)

Das telematische Netzwerk professioneller Partner von Studio Legale Costan stellt das Wachstum und die natürliche Entwicklung einer juristischen Zusammenarbeit dar, die nach Gebiet und Fachgebiet diversifiziert ist. Selbständige und unabhängige Anwälte, die in Trentino-Südtirol, Lombardei und Venetien tätig sind und mit der Kanzlei in einem „Networking“ arbeiten, bieten sektorspezifisch Fähigkeiten und Erfahrungen in Italien und im Ausland an. Die rasche und kontinuierliche Weiterentwicklung der nationalen und internationalen Gesetzgebung, verbunden mit der Aktualität wichtiger Themen (Datenschutz, Umwelt, Computersicherheit, Marketing, E-Commerce, digitale Werbung, Fernarbeit, Lebensmittelsicherheit, Arbeitssicherheit, staatliche Subventionen, Bank- und Versicherungskonflikte, Arzthaftung, Online-Handel, Handel mit Finanzinstrumenten, Steuern) stellen für Marktbetreiber, Unternehmen und Bürger sowohl eine Gefahr, als auch eine große Chance dar. Die Anwälte haben die Aufgabe, Unternehmen und Bürger zu unterstützen, die Komplexität der Gesetzgebung zu vereinfachen, diese zu beraten, um Umsatz und Vermögen zu steigern und Kosten zu senken, um von Beihilfen und Subventionen zu profitieren und unerwartete Ereignisse zu lösen. Des Weiteren haben sie die Aufgabe beratend Schäden zu vermeiden und geeigneten Schutz bei der Rechtsanwendung, auch bei Schadenersatz zu erhalten. Die Kanzlei bietet diesen Service durch die Zusammenarbeit spezifischer Fachkenntnisse an, die durch den Austausch von Meinungen, Ideen und Erfahrungen, die in verschiedenen Kontexten und Gebieten gesammelt wurden, eine kontinuierliche Aktualisierung der Themen von größtem Interesse und Aktualität ermöglichen.

Vergütungsinformationen

Die Anwaltsgebühren werden durch das Ministerialdekret (Ministerialdekrete Nr. 55/2014 und Nr. 37 vom 08.03.2018) festgelegt. Das Dekret sieht die Möglichkeit vor, den minimalen / durchschnittlichen / maximalen Tarif anzuwenden. Die Kanzlei wendet normalerweise den Durchschnittssatz an. Die geringere oder größere Schwierigkeit des Falles kann jedoch die Anwendung der Mindest- oder Höchstgebühren bestimmen. Die Vergütung betrifft dabei den Fall und die Akte insgesamt, so dass die berufliche Tätigkeit – auch wenn sie in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Partneranwälten ausgeübt wird – nicht zu einer Erhöhung der Vergütung führt, die im vorgenannten Ministerialdekret vorgesehen ist. Der Kunde erhält einen Kostenvoranschlag.